Mediation

Sie befinden sich in einem Konflikt mit Ihrem Arbeitgeber, Nachbarn oder Partner, wollen die Streitigkeit friedlich beilegen und benötigen dazu professionelle Begleitung und Moderation?

Im münchner frauenforum bieten wir Ihnen eine Vielzahl an Unterstützungsmöglichkeiten an. Sie finden hier eine vielseitige Auflistung für Ihre begleitete Mediation:

Fachliche Beratung

Anja Merkel, Rechtsanwältin & Mediatorin
Individuelle Termine & Kosten auf Anfrage

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Petra Frommel, Coach & Mediatorin
Individuelle Termine & Kosten auf Anfrage

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Frauenhände übereinander | (c) Hannag Busing – unsplash

Verbindliche Lösung

Erfolgsgeheimnis der Mediation ist, dass die Medianten eigenverantwortlich und losgelöst von den Vorgaben des objektiven Rechts, eine an ihren persönlichen Wertvorstellungen und individuellen Bedürfnissen orientierte und für alle Betroffenen verbindliche Lösung erarbeiten.

Win-win-Situation

Damit erzielen sie einen echten Konsens, eine sog. Win-win-Situation, in der es keinen Verlierer gibt, so dass auch die zwischen den Medianten und sonstigen Betroffenen durch den Konflikt entstandene Beziehungsstörung abschließend und nachhaltig aufgelöst werden kann.

Vorteile

  • Berücksichtigung der hinter den ausgetauschten Positionen stehenden Bedürfnisse und Interessen, die in einem Gerichtsverfahren oftmals kein Gehör finden, jedoch für eine nachhaltige Konfliktbereinigung meist entscheidend sind
  • Reduzierung der Verfahrenskosten sowie der Konfliktfolgekosten
  • Chance für ein unbürokratisches und flexibleres Verfahren
  • Schonung personeller und betrieblicher Ressourcen
  • Vermeiden von öffentlicher Aufmerksamkeit
  • (durch Berichterstattung von Gerichtsverfahren in den Massenmedien, etc.)

Phasen

  1. Auftragsklärung (Information über Verfahren und Rolle des Mediators; Abschluss einer Mediationsvereinbarung; Abstimmung der weiteren Vorgehensweise)
  2. Themensammlung (Darstellung und Strukturierung der Konfliktfelder)
  3. Positionen und Interessen mit Sichtweisen- und Hintergrundanalyse (Priorisierung der Themen; Herausarbeiten der dahinterstehenden Bedürfnisse; Entwicklung von Maßstäben für eine gerechte bzw. sinnvolle Lösung)
  4. Sammeln, Bewerten und Verhandeln von Lösungsoptionen (Entwickeln von Ideen zur Umsetzung der Interessen; Erarbeiten von Lösungen; Realitätsprüfung)
  5. Abschlussvereinbarung (Festhalten der Ergebnisse und Umsetzungsfristen, einschließlich der Regelung des weiteren Vorgehens; bis hin zum Verhalten bei weiteren Konflikten)

Merkmale (nach § 1 MediationsG)

  1. Der Mediator hat eine entsprechende Ausbildung (vgl. § 5 MediationsG) und tritt als externer Dritter auf.
  2. Der Mediator ist allparteilich, d.h. er steht auf Seiten jedes Beteiligten, was über die bloße Neutralität (z. B. eines Richters) weit hinausgeht.
  3. Es gilt der Vertraulichkeitsgrundsatz, während des Verfahrens und danach (Geheimhaltung sowie Verwertungsverbot für etwaige zukünftige Prozesse, vgl. § 4 MediationsG).
  4. Alle Konfliktparteien werden einbezogen.
  5. Das Mediationsverfahren ist freiwillig.
  6. Die Medianten (= Parteien des Verfahrens) handeln eigenverantwortlich.
  7. Die Medianten sind vollumfänglich informiert.
  8. Das Mediationsverfahren ist ergebnisoffen.
  9. Es wird fall- und problemspezifisch gearbeitet.